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Aktuelles von Hans-Günter Hahn e.K. aus Iserlohn

Unser Unternehmen aus Iserlohn ist Ihr Spezialist für Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Lichttechnik und Elektroinstallation.  Auf dieser Seite erfahren Sie stets Neuigkeiten über unsere Firma und unsere Leistungen. Bei Fragen und Anliegen rund um Elektrotechnik stehen Ihnen  unsere Mitarbeiter mit kompetenter Fachberatung zur Verfügung.

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Erneuerung der elektrischen Kundenanlage unter Berücksichtigung der VDE-AR-N 4100 und der Vorgaben nach § 14a EnWG

## 1. VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung)
### Zweck und rechtlicher Status
Die **VDE-AR-N 4100** ist die *Technische Anschlussregel* für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz.
Sie ist **verbindlich**, da sie von den Netzbetreibern als Anschlussbedingung gemäß § 19 NAV angewendet wird.
### Anwendungsbereich
Sie gilt für:
*

  • Neubauten
  • *
  • Erweiterungen bestehender Anlagen
  • *
  • Wesentliche Änderungen oder Erneuerungen von elektrischen Anlagen
  • *
  • Zählerschränke, Messkonzepte und Netzanschlusspunkte

### Wesentliche Inhalte
* Aufbau und Ausführung von **Zählerschränken**
* Platzreserve für **moderne Messeinrichtungen / Smart Meter**
*

  • Trennung von Kunden- und Netzbereich

* Anforderungen an **Steuer- und Kommunikationsfelder**
* Vorbereitung für **steuerbare Verbrauchseinrichtungen** (z. B. nach § 14a EnWG)
*

  • Technische Mindeststandards für Betriebssicherheit und Netzverträglichkeit

### Praktische Bedeutung
Bei einer Erneuerung oder wesentlichen Änderung der Anlage muss:
* der **Zählerschrank auf den aktuellen Stand** gebracht werden,
* die Anlage für zukünftige **Netzsteuerung und Digitalisierung** vorbereitet sein,
*

  • die Anschlussfähigkeit neuer Lasten (z. B. Heizsysteme, Ladeeinrichtungen) sichergestellt werden.

---
## 2. § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
### Zielsetzung
§ 14a EnWG regelt den Umgang mit **steuerbaren Verbrauchseinrichtungen**, um:
* die **Netzstabilität** zu sichern,
*

  • Netzüberlastungen zu vermeiden,

*

  • den Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen.

### Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Darunter fallen u. a.:
*

  • elektrische Nachtspeicherheizungen
  • *
  • elektrische Fußbodenheizungen
  • *
  • Wärmepumpen
  • * Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
    (ab einer bestimmten Anschlussleistung)
    ### Grundprinzip
    * Netzbetreiber dürfen die **Leistungsaufnahme zeitweise steuern oder begrenzen**,
    * dafür erhalten Kunden **reduzierte Netzentgelte oder spezielle Tarife**,
    * die Versorgung wird **nicht vollständig unterbrochen**, sondern nur gedrosselt.
    ### Voraussetzungen in der Kundenanlage
    Damit § 14a EnWG angewendet werden kann, muss:
    * eine **technische Steuerbarkeit** vorhanden sein,
    *
  • die elektrische Anlage den aktuellen technischen Regeln (z. B. VDE-AR-N 4100) entsprechen,
  • * ein geeignetes **Mess- und Steuerkonzept** installiert sein.
    ---
    ## 3. Zusammenhang beider Regelwerke
    | VDE-AR-N 4100                                     | § 14a EnWG                                    |
    | ------------------------------------------------- | --------------------------------------------- |
    | Regelt **wie** angeschlossen wird                 | Regelt **wie Lasten gesteuert werden dürfen** |
    | Technische Mindestanforderungen                   | Rechtliche Grundlage zur Netzsteuerung        |
    | Voraussetzung für moderne Mess- und Steuertechnik | Voraussetzung für vergünstigte Tarife         |
    | Verpflichtend bei Erneuerung                      | Optional, aber wirtschaftlich attraktiv       |
    **Kurz gesagt:**
    > § 14a EnWG *braucht* die VDE-AR-N 4100, damit die Steuerung technisch überhaupt zulässig und sicher umsetzbar ist.
    ---
    ## 4. Bedeutung bei Erneuerung elektrischer Anlagen
    Bei einer Anlagenerneuerung:
    * ist die **Anpassung an die VDE-AR-N 4100 zwingend**,
    * müssen steuerbare Verbraucher **§ 14a-konform angebunden** werden,
    * verlangen Netzbetreiber häufig eine **vollständige Ertüchtigung** des Zählerschranks.



Rauchmelderpflicht NRW

NRW-Landesregierung plant die Einführung einer Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen.
Auf Grund der Häufung verheerender Brände mit Personenschäden und Todesopfern (zuletzt 3 kleine Jungs im Alter von 2, 3 und 5 Jahren in Aachen) kündigte Innenminister Jäger die Einführung der Rauchmelderpflicht ein.

Freiwillige Apelle haben bisher nichts genutzt, in NRW ist gerade einmal jeder 4. Haushalt mit Rauchmeldern ausgestattet.

Wann wird die Rauchmelderpflicht NRW eingeführt?
Ursprünglich war eine geänderte Vorlage der Bauordnung für den Herbst 2012 geplant.

Mittlerweile wurde die Dringlichkeit der Rauchmelderpflicht erkannt und es ist eine Vorlage bereits für Ostern 2012 geplant.

Welche Wohnungen in NRW müssen dann mit Rauchmeldern ausgestattet sein?
Da es einer Brandkatastrophe egal ist, ob sie ein altes oder ein neues Haus heimsucht, und Menschen in jedem Fall gefährdet sind, wird die Rauchmelderpflicht NRW mit sehr großer Wahrscheinlichkeit für alle Wohnungen gelten.

Ab Inkrafttreten der Verordnung müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern versehen werden, für Bestandswohnungen wird es wohl eine Übergangsfrist geben, binnen derer eine Nachrüstung mit Rauchmeldern erfolgen muss.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?
Hier wird es wohl keine Unterschiede zu den Rauchmelderpflichten in anderen Bundesländern geben.

In der Regel ist mindestens 1 Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und in jedem Flur, der als Fluchtweg dient, anzubringen.

Wer muss die Rauchmelder einbauen?
Eine Bundesländer haben hierzu Regelungen in den Bauordnungen getroffen.

In den meisten Fällen sind die Besitzer für den Einbau und den Betrieb zuständig, also die Mieter.

Vermieter, die auf Nummer sicher gehen möchten, dass die Wohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sind, werden die Kosten für den Einau übernehmen. Sofern der Vermiter die Rauchmelder auch Warten lässt, kann er die anfallenden Wartungskosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Wo wird die Rauchmelderpflicht NRW gesetzlich geregelt?
Die Rauchmelderpflicht NRW dürfte in der Landesbauordnung Nordrhein-Wetsfalen geregelt werden.
Über die genauen gesetzlichen Vorschriften zur Rauchmelderpflicht NRW werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten!